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Die meisten Alltags-Radler kennen es: Man hat es eilig und tritt schneller in die Pedale. Schneller als sonst und auch schneller als erlaubt. Doch, warum schneller als erlaubt? Existieren für Radfahrer überhaupt Geschwindigkeitsbeschränkungen? Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ja, denn speziell an Radfahrerüberfahrten ist die Annäherungsgeschwindigkeit gesetzlich geregelt.
 
Mit der Straßenaktion „RADar“ macht das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) Radfahrer darauf aufmerksam, dass Radfahrerüberfahrten mit nur maximal 10 km/h befahren werden dürfen. Aktionsmitarbeiter, die als mobile Radarboxen verkleidet sind, weisen zusätzlich zu den angebrachten Bodenmarkierungen auf die gesetzlich vorgegebene Annäherungsgeschwindigkeit hin. Außerdem bekommen die Radfahrer mit einer kleinen Handtafel einen grünen oder roten Smiley gezeigt und damit – mit einem Augenzwinkern – eine unmittelbare Rückmeldung auf richtiges oder falsches Verhalten.

Durchführung

Am Aktionstag platzieren sich die Mitarbeiter des KFV an stark befahrenen Radfahrerüberfahrten einer Stadt. Bodenmarkierungen, das Radarbox-Kostüm und Handtafeln werden eingesetzt, um Radfahrer an die Annäherungsgeschwindigkeit von 10 km/h auf Radfahrerüberfahrten zu erinnern.

Hinweis: Die Durchführung dieser Aktion benötigt aufgrund umfassender Organisationstätigkeiten eine Projektvorlaufzeit von mindestens acht bis zehn Monate. Bei Zurverfügungstellung von Mitarbeitern vor Ort seitens Stadt/Gemeinde können Kosten- sowie Organisationsaufwand geringer gehalten werden. Wir bitten Sie, dies bei Ihrer Anfrage zu berücksichtigen.

Zielgruppe

Radfahrer

Dauer

ganztägig

Ziele

- Bewusstseinsbildung für die gesetzlichen Vorschriften an Radfahrerüberfahrten
- Reduktion von Unfällen an Radfahrerüberfahrten

Bilder: ©KFV/APA