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Radfahren ist gesund, umweltfreundlich, kostengünstig und macht Spaß. Trotzdem gibt es gerade zwischen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen immer wieder Konfliktpotential. Häufig liegt es daran, dass Radfahrende in den für den Radverkehr offenen Fußgängerzonen oft viel zu schnell unterwegs sind und nicht selten auch Unfälle aus diesem Fehlverhalten resultieren.
Mit der „Mobilen Tempoanzeige“ appelliert das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) an die Eigenverantwortung der Radfahrer*innen, sich an die in der Fußgängerzone gesetzlich vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit von 5 km/h zu halten. Die vor Ort installierte Anlage zeigt den Radfahrer*innen an, wie schnell sie unterwegs sind und weist gleichzeitig auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit hin. Messungen vor und nach den Aktionen haben ergeben, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit durch die Aktion „Mobile Tempoanzeige“ in den Fußgängerzonen insgesamt um rund 2,5 km/h gesunken ist. Damit die vorgeschriebenen 5 km/h aber nicht die Ausnahme, sondern zur Regel werden, wird die „Mobile Tempoanzeige“ an unterschiedlichen Standorten eingesetzt, um so das Bewusstsein der Radfahrer*innen für die gesetzlichen Vorgaben zu stärken.
Durchführung
Die „Mobile Tempoanzeige“ kann nur in jenen Fußgängerzonen installiert werden, die für den Radverkehr offen sind, d.h. eine ausdrückliche Benutzung mittels Zusatztafel erlauben. Durch die Anzeige sehen Radfahrer*innen auf einen Blick, mit welcher Geschwindigkeit sie unterwegs sind. Zusätzlich werden sie auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von maximal 5 km/h hingewiesen.
Das KFV unterstützt gerne bei der Organisation einer mobilen Tempoanzeige für Ihre Stadt/Gemeinde. Näher Informationen dazu erhalten Sie unter +43 (0)5 770 77-4000 oder per E-Mail unter aktionen@kfv.at.
Zielgruppe
Radfahrer*innen
Dauer
k.A.
Ziele
- Förderung eines besseren Miteinanders zwischen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen in der für Radfahrende offenen Fußgängerzone
- Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Fußgängerzone
Bild(er): ©KFV